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Interner Elternbereich

Elterninformation zu Regelungen in der GS Auerbach

Sehr geehrte Eltern,

 im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zum Wohl Ihres Kindes möchten wir Ihnen mit diesem Elternbrief einige wesentliche Fakten zur Kenntnis geben. DieseElterninformation gilt für die gesamte Grundschulzeit.

1. Hausordnung

Die Schüler sollten das Schulhaus erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten (Beginn der Haftpflicht der Schule) und spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein.
Besucher melden sich im Sekretariat oder Lehrerzimmer der Grundschule an.
Die Flure werden häufig für den Unterricht genutzt. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass schulfremden Personen der Aufenthalt während der Unterrichtszeit im Schulgebäude nicht gestattet ist.
Das Mitführen von Hunden ist auf dem Schulgelände untersagt.
Schüler, die gegen die Hausordnung handeln, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bzw. Schadensersatzansprüchen rechnen (Schulgesetz § 39).

a) Verbot nach dem Cannabisgesetz (CanG) zum 01. April 2024

1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
2. Für Minderjährige bleibt Cannabis generell verboten, d.h. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis weiterhin nicht erlaubt.
3. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
4. Der Konsum von Cannabis in der Schule, auf dem Schulgelände, bei Schulveranstaltungen und in Sichtweite von Schulen ist verboten.

b) weitere legale und illegale Drogen

Der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und anderen Drogen sind während des Schulbetriebes in der Schule, im gesamten Schulgelände und während aller Schulveranstaltungen verboten.

c) Smartwatches und Handys

Smartwatches und Handys dürfen nur ausgeschaltet im Ranzen mitgeführt werden.

 

2. Schulbesuch

a) Schulpflicht

Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass der Schüler pünktlich und regelmäßig am Unterricht und anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnimmt. Sie sind verpflichtet ihr Kind dafür zweckentsprechend auszustatten und den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen Anordnungen nachzukommen (Schulgesetz § 31).

b) Krankheit/zwingende Gründe

Schüler, die nicht am Unterricht teilnehmen können, sind möglichst vor dem Unterricht, spätestens jedoch bis 08.45 Uhr zu entschuldigen (03721/880332). 
Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen (Schulbesuchsordnung § 2).
Fehlt ein Schüler nach 08.45 Uhr entscheidet die Schulleitung nach Lage des Falles, ob die Polizei eingeschaltet wird.

c) Sportbefreiung

Der Sportlehrer entscheidet in Absprache mit den Eltern über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht, soweit diese vier Wochen nicht überschreitet. Für die Befreiung von mindestens 1 Woche kann der Sportlehrer ein ärztliches Zeugnis vom Schüler abfordern.
Ab vier Wochen bedarf es einer jugendärztlichen Bescheinigung vom Amtsarzt.

d) Beurlaubung

Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung trifft bis zu 2 Tagen der Klassenleiter, ab 3 Tage der Schulleiter. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen (Schulbesuchsordnung § 4).

 

3. Regelungen zur Sicherheit Ihres Kindes

Schulweg

Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, wurden wiederholt Sittlichkeitsverbrechen gegen Kinder verübt. Bitte klären Sie Ihr Kind behutsam über mögliche Gefahren auf dem Schulweg (Straßenverkehr, Verbrechen) auf.
Besondere Vorsicht ist beim Befahren des Parkplatzes sowie beim Ein- und Ausparken geboten.

Sportunterricht

Ihr Kind muss Sportkleidung tragen und alle Schmuckgegenstände (Ringe, Ohrringe, Ketten, Uhren, usw.) vor dem Sportunterricht ablegen. Die Sicherheitsbestimmungen lassen die Teilnahme am Sportunterricht ohne entsprechend Kleidung  und das Tragen von Schmuck nicht zu.
In der Turnhalle tragen die Schüler immer saubere Turnschuhe, möglichst mit hellen Sohlen.

Hofpause

Vor der Hofpause ist die Toilette, falls notwendig, aufzusuchen.
Der aufsichtsführende Lehrer begleitet die Schüler durch das Treppenhaus.
Bitte achten Sie auch auf witterungsentsprechende Kleidung.  

Schulgartenunterricht

Beim Arbeiten im Schulgarten sind feste Schuhe zu tragen und den fachspezifischen Belehrungen ist zu folgen.

 

4. Sonstiges

Der Lehrer teilt den Eltern zu Schuljahresbeginn mit, welche Schüler am Förderunterricht teilnehmen.
Alle Klassenarbeiten sind nach Kontrolle zu unterschreiben.
Die Kenntnisnahme von Noten, Informationen bzw. Mitteilungen des Lehrers erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Amtliche Schreiben (z.B. Zeugnisse) werden von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
Bitte teilen Sie uns Veränderungen der Schülerdaten (Name, Adresse, Telefon) bzw. Ihres Familienstandes unverzüglich mit.
Informieren Sie den Klassenleiter über gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes (z.B. Schwerhörigkeit, Allergien, Asthma, Kopfläuse, die Einnahme von Medikamenten usw.)

Die Schüler erhalten die Schulbücher auf Ausleihbasis von der Schule. Sie werden etwa 4 Jahre verwendet. Bei Beschädigung oder Verlust müssen die Kosten vom Nutzer erstattet werden (jährliche Abschreibung von 25%). Schulbücher können auch käuflich erworben werden.

 Das Hausaufgabenheft ist sorgfältig zu führen und von den Eltern regelmäßig zu kontrollieren. Ausfallstunden werden im Hausaufgabenheft vermerkt und bedürfen der Unterschrift. 

 

Unterrichtszeiten:

   Einlass ist                 7.45 Uhr

  1. Stunde 8.00– 8.45 Uhr

                         Frühstückspause

  1. Stunde 9.00 – 9.45 Uhr

                        kurze Pause

  1. Stunde 9.50 - 10.35 Uhr

                         Hofpause

  1. Stunde 11.00 - 11.45 Uhr

                        Mittagspause

  1. Stunde 12.10 – 12.55 Uhr
  2. Stunde 12.55 – 13.40 Uhr

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