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Interner Elternbereich

Elterninformation zu Regelungen in der GS Auerbach

Sehr geehrte Eltern,

im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zum Wohl Ihres Kindes möchten wir Ihnen mit diesem Elternbrief einige wesentliche Fakten zur Kenntnis geben. Diese Elterninformation gilt für die gesamte Grundschulzeit.

1.  Hausordnung

Die Schüler sollten das Schulhaus erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten (Beginn der Haftpflicht der Schule) und spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein.
Besucher melden sich im Sekretariat oder Lehrerzimmer der Grundschule an.
Die Flure werden häufig für den Unterricht genutzt. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass schulfremden Personen der Aufenthalt während der Unterrichtszeit im Schulgebäude nicht gestattet ist.
Das Mitführen von Hunden ist auf dem Schulgelände untersagt.
Schüler, die gegen die Hausordnung handeln, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bzw. Schadensersatzansprüchen rechnen (Schulgesetz § 39).

2. Schulbesuch

  1. Schulpflicht

    Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass der Schüler pünktlich und regelmäßig am Unterricht und anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnimmt. Sie sind verpflichtet ihr Kind dafür zweckentsprechend auszustatten und den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen Anordnungen nachzukommen (Schulgesetz § 31).

  2. Krankheit/zwingende Gründe

    Schüler, die nicht am Unterricht teilnehmen können, sind möglichst vor dem Unterricht, spätestens jedoch bis 8.30 Uhr zu entschuldigen (03721/880332). Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen (Schulbesuchsordnung § 2). Fehlt ein Schüler nach 8.30 Uhr entscheidet die Schulleitung nach Lage des Falles, ob das Ordnungsamt oder die Polizei eingeschaltet wird.

  3. Sportbefreiung

    Der Sportlehrer entscheidet in Absprache mit den Eltern über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht, soweit diese vier Wochen nicht überschreitet. Für die Befreiung von mindestens 1 Woche kann der Sportlehrer ein ärztliches Zeugnis vom Schüler abfordern. Ab vier Wochen bedarf es einer jugendärztlichen Bescheinigung vom Amtsarzt. Bei Sport- und Schwimmbefreiung bleibt die Schulpflicht bestehen.

  4. Beurlaubung

    Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung trifft bis zu 2 Tagen der Klassenleiter, ab 3 Tage der Schulleiter. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen (Schulbesuchsordnung § 4).


3. Regelungen zur Sicherheit Ihres Kindes

  1. Schulweg

    Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, wurden wiederholt Sittlichkeitsverbrechen gegen Kinder verübt. Bitte klären Sie Ihr Kind behutsam über mögliche Gefahren auf dem Schulweg (Straßenverkehr, Verbrechen) auf. Besondere Vorsicht ist beim Befahren des Parkplatzes sowie beim Ein- und Ausparken geboten.
         
  2. Sportunterricht

    Ihr Kind muss Sportkleidung tragen und alle Schmuckgegenstände (Ringe, Ohrringe, Ketten, Uhren, usw.) vor dem Sportunterricht ablegen. Die Sicherheitsbestimmungen lassen die Teilnahme am Sportunterricht ohne entsprechend Kleidung  und das Tragen von Schmuck nicht zu. In der Turnhalle tragen die Schüler immer saubere Turnschuhe, möglichst mit hellen Sohlen.

  3. Hofpause

    Alle Klassen stellen sich am Eingang an. Vor der Hofpause ist die Toilette, falls notwendig, aufzusuchen. Der aufsichtsführende Lehrer führt alle Schüler durch das Schulhaus. Bitte achten Sie auch auf richtige, zweckmäßige Kleidung.

  4. Schulgartenunterricht

    Die Schüler gelangen auf dem gleichen Weg zum Schulgarten, wie zur Hofpause. Beim Arbeiten im Schulgarten sind feste Schuhe zu tragen und den fachspezifischen Belehrungen ist zu folgen.

 4. Sonstiges

Der Lehrer teilt den Eltern zu Schuljahresbeginn mit, welche Schüler am Förderunterricht teilnehmen.
Alle Klassenarbeiten sind nach Kontrolle zu unterschreiben.
Die Kenntnisnahme von Noten, Informationen bzw. Mitteilungen des Lehrers sollte durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Amtliche Schreiben (z.B. Zeugnisse) werden von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
Bitte teilen Sie uns Veränderungen der Schülerdaten (Name, Adresse, Telefon) bzw. Ihres Familienstandes unverzüglich mit.
Informieren Sie den Klassenleiter über gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes (z.B. Schwerhörigkeit, Allergien, Asthma, Kopfläuse, die Einnahme von Medikamenten usw.)

Die Schüler erhalten die Schulbücher auf Ausleihbasis von der Schule. Sie werden etwa 4 Jahre verwendet. Bei Beschädigung oder Verlust müssen die Kosten vom Nutzer erstattet werden (jährliche Abschreibung von 25%). Schulbücher können auch käuflich erworben werden.

Das Hausaufgabenheft ist sorgfältig zu führen und von den Eltern 14-tägig zu unterschreiben. Ausfallstunden werden im Hausaufgabenheft vermerkt und bedürfen der Unterschrift.

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