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Sächsischer Verkehrssicherheitstag 25. Sächsischer Verkehrssicherheitstag am 4. Oktober 2026, 10 bis 17 Uhr: Erleben, informieren, mitmachen
Der Sachsenring wird wieder zum Treffpunkt für alle, die sicher unterwegs sein wollen - ob mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß. Bereits zum 25. Mal erwartet die Besucherinnen und Besucher beim Sächsischen Verkehrssicherheitstag ein abwechslungsreiches Programm mit rund 40 Ausstellern, anschaulichen Vorführungen und vielen Möglichkeiten, sich über sichere Mobilität zu informieren.
Auf dem Veranstaltungsgelände in Hohenstein-Ernstthal gibt es viel zu entdecken und Gelegenheit zum direkten Austausch mit Fachleuten und Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit. Der Sächsische Verkehrssicherheitstag ist ein Angebot für die ganze Familie. Termin vormerken und dabei sein!
Detaillierte Informationen finden Sie auf http://www.verkehrssicherheitstag-sachsen.de/
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Anmeldung zum Schulbesuch für das Schuljahr 2027 / 2028
Sehr geehrte Eltern,
nach den gesetzlichen Bestimmungen werden mit Beginn des neuen Schuljahres alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden. Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli bis 30. September 2027 sechs Jahre alt werden, können ebenfalls eingeschult werden.
Sie haben die Möglichkeit am
Mittwoch, 26.08.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am Donnerstag, 27.08.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Ihr Kind in der Grundschule Auerbach anzumelden.
Bei der Anmeldung Ihres Kindes legen Sie bitte die Geburtsurkunde vor.
Eltern, die Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies bitte unbedingt der zuständigen Grundschule in öffentlicher Trägerschaft mit.
Mit freundlichen Grüßen
K. Junghans Schulleiterin
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Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
