01

Interner Elternbereich

Informationen

Unser Tagesablauf - Rhythmisierung

Zum Wohle unserer Kinder arbeiten wir eng mit den Erzieherinnen der Kita „Gänseblümchen“ auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags zusammen.

  • Frühhort:        ab täglich 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr Hort im Schulgebäude
  • bei Bedarf:     Betreuung bis 16:30 Uhr möglich

Unterrichtszeiten / Tagesablauf

 

 1. Stunde  8.00 Uhr  bis  8.45 Uhr
    15 min Frühstückspause
 2. Stunde 9.00 Uhr bis 9.45 Uhr
kurze Pause    
 3. Stunde 9.50 Uhr bis 10.35 Uhr
Hofpause    
 4. Stunde 11.00 Uhr bis  11.45 Uhr
Mittagspause    
5. Stunde 12.10 Uhr bis  12.55 Uhr
6. Stunde 12.55 Uhr bis 13.40 Uhr
ab 13.45 Uhr GTA Angebote
freitags Zeit für Hortveranstaltungen

Unsere Hausordnung

"Die einfachste Art einen Freund zu haben, ist die, selbst einer zu sein." (R. W. Emerson)

Darum begegnen wir uns mit Respekt, Toleranz, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft.

Die soziale Erziehung ist an unserer Schule ein wichtiges Erziehungsziel. Das freundliche und rücksichtsvolle Miteinander ist bei uns von großer Bedeutung. Unsere Zielsetzung soll sich in unserer Hausordnung widerspiegeln, die wir gemeinsam mit Schülern, Lehrern und Eltern erarbeiten.


Grundschule Auerbach
Hauptstraße 87 a
09392 Auerbach


Hausordnung der Grundschule Auerbach

Die Schule ist für viele Stunden unser Lebensraum. Wir wollen uns hier Wohlfühlen und helfen deshalb mit, dass wir alle zusammen als gute Gemeinschaft in einer sauberen Schule lernen können.

  • Auf dem Schulweg sollt ihr die Verkehrsregeln beachten.
  • Ab 7.45 Uhr könnt ihr das Schulhaus betreten. Seid pünktlich, denn 8.00 Uhr beginnt der Unterricht.
  • Nach Unterrichtschluss sollt ihr das Schulhaus zügig verlassen.
  • Rennt nicht im Schulhaus, lasst euch Zeit, verhaltet euch rücksichtsvoll und leise.
  • Geht zügig und sofort zur Hofpause.
  • Auch in der Schule gilt der Umweltschutz. Achtet auf Sauberkeit und beseitigt den Schmutz!
  • Begebt euch auf die Plätze, wenn der Fachlehrer das Zimmer betritt.
  • Haltet euren Klassenraum, die Garderoben und die Schulfächer in Ordnung.
  • Achtet auch auf die Vollständigkeit eurer Schulsachen, Spielzeug und Wertgegenstände bleiben daheim.
  • Meldet Unfälle dem Lehrer.
  • Auf dem Weg zum Speisesaal und beim Essen sollt ihr euch leise und rücksichtsvoll verhalten.
  • Achtet beim Essen auf Tischsitten!
  • Besucht regelmäßig die gewählten Arbeitsgemeinschaften.

Halten wir uns alle an diese Regeln, werden wir weniger Streit, Ärger und Unfälle, dafür aber Freude und Erfolg beim Lernen haben.

Elterninformation zu Regelungen in der GS Auerbach

Sehr geehrte Eltern,

im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zum Wohl Ihres Kindes möchten wir Ihnen mit diesem Elternbrief einige wesentliche Fakten zur Kenntnis geben. Diese Elterninformation gilt für die gesamte Grundschulzeit.

1.  Hausordnung

Die Schüler sollten das Schulhaus erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten (Beginn der Haftpflicht der Schule) und spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein.
Besucher melden sich im Sekretariat oder Lehrerzimmer der Grundschule an.
Die Flure werden häufig für den Unterricht genutzt. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass schulfremden Personen der Aufenthalt während der Unterrichtszeit im Schulgebäude nicht gestattet ist.
Das Mitführen von Hunden ist auf dem Schulgelände untersagt.
Schüler, die gegen die Hausordnung handeln, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bzw. Schadensersatzansprüchen rechnen (Schulgesetz § 39).

2. Schulbesuch

  1. Schulpflicht

    Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass der Schüler pünktlich und regelmäßig am Unterricht und anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnimmt. Sie sind verpflichtet ihr Kind dafür zweckentsprechend auszustatten und den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen Anordnungen nachzukommen (Schulgesetz § 31).

  2. Krankheit/zwingende Gründe

    Schüler, die nicht am Unterricht teilnehmen können, sind möglichst vor dem Unterricht, spätestens jedoch bis 8.30 Uhr zu entschuldigen (03721/880332). Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen (Schulbesuchsordnung § 2). Fehlt ein Schüler nach 8.30 Uhr entscheidet die Schulleitung nach Lage des Falles, ob das Ordnungsamt oder die Polizei eingeschaltet wird.

  3. Sportbefreiung

    Der Sportlehrer entscheidet in Absprache mit den Eltern über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht, soweit diese vier Wochen nicht überschreitet. Für die Befreiung von mindestens 1 Woche kann der Sportlehrer ein ärztliches Zeugnis vom Schüler abfordern. Ab vier Wochen bedarf es einer jugendärztlichen Bescheinigung vom Amtsarzt. Bei Sport- und Schwimmbefreiung bleibt die Schulpflicht bestehen.

  4. Beurlaubung

    Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung trifft bis zu 2 Tagen der Klassenleiter, ab 3 Tage der Schulleiter. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen (Schulbesuchsordnung § 4).


3. Regelungen zur Sicherheit Ihres Kindes

  1. Schulweg

    Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, wurden wiederholt Sittlichkeitsverbrechen gegen Kinder verübt. Bitte klären Sie Ihr Kind behutsam über mögliche Gefahren auf dem Schulweg (Straßenverkehr, Verbrechen) auf. Besondere Vorsicht ist beim Befahren des Parkplatzes sowie beim Ein- und Ausparken geboten.
         
  2. Sportunterricht

    Ihr Kind muss Sportkleidung tragen und alle Schmuckgegenstände (Ringe, Ohrringe, Ketten, Uhren, usw.) vor dem Sportunterricht ablegen. Die Sicherheitsbestimmungen lassen die Teilnahme am Sportunterricht ohne entsprechend Kleidung  und das Tragen von Schmuck nicht zu. In der Turnhalle tragen die Schüler immer saubere Turnschuhe, möglichst mit hellen Sohlen.

  3. Hofpause

    Alle Klassen stellen sich am Eingang an. Vor der Hofpause ist die Toilette, falls notwendig, aufzusuchen. Der aufsichtsführende Lehrer führt alle Schüler durch das Schulhaus. Bitte achten Sie auch auf richtige, zweckmäßige Kleidung.

  4. Schulgartenunterricht

    Die Schüler gelangen auf dem gleichen Weg zum Schulgarten, wie zur Hofpause. Beim Arbeiten im Schulgarten sind feste Schuhe zu tragen und den fachspezifischen Belehrungen ist zu folgen.

 4. Sonstiges

Der Lehrer teilt den Eltern zu Schuljahresbeginn mit, welche Schüler am Förderunterricht teilnehmen.
Alle Klassenarbeiten sind nach Kontrolle zu unterschreiben.
Die Kenntnisnahme von Noten, Informationen bzw. Mitteilungen des Lehrers sollte durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Amtliche Schreiben (z.B. Zeugnisse) werden von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
Bitte teilen Sie uns Veränderungen der Schülerdaten (Name, Adresse, Telefon) bzw. Ihres Familienstandes unverzüglich mit.
Informieren Sie den Klassenleiter über gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes (z.B. Schwerhörigkeit, Allergien, Asthma, Kopfläuse, die Einnahme von Medikamenten usw.)

Die Schüler erhalten die Schulbücher auf Ausleihbasis von der Schule. Sie werden etwa 4 Jahre verwendet. Bei Beschädigung oder Verlust müssen die Kosten vom Nutzer erstattet werden (jährliche Abschreibung von 25%). Schulbücher können auch käuflich erworben werden.

Das Hausaufgabenheft ist sorgfältig zu führen und von den Eltern 14-tägig zu unterschreiben. Ausfallstunden werden im Hausaufgabenheft vermerkt und bedürfen der Unterschrift.

Unterricht

Der Unterricht knüpft an die Erfahrungs- und Erlebniswelt der Kinder an und orientiert auf ganzheitliches Lernen.

Es ist unsere Aufgabe, Wissen zu vermitteln, die Entwicklung und Ausbildung von Methoden-, Lern- und Sozialkompetenzen zu fördern sowie auf Werte zu orientieren.

Das breite Leistungsspektrum unserer Kinder bedingt einen differenzierenden und individualisierenden Unterricht.

Um individuelles und differenziertes Lernen umzusetzen, nutzen wir an unserer Grundschule den Blockunterricht und vielfältige offene Unterrichtsformen wie z. B. Gruppen- und Partnerlernen, Freiarbeit, Wochenplanarbeit, Stationsarbeit.

Umsetzung:

  • Projektorientierter Unterricht:
    z. B. Weihnachten, Fasching, Ostern, Einschulung, Verkehrserziehung, Wald, Gewaltprävention
  • Außerschulische Lernorte:
    Selbstständige Handwerker und Firmen des Ortes, Wald, Kirche, öffentliche Einrichtungen, Vereine
  • Computer:
    12 Schülerarbeitsplätze mit Internetanschluss und Schülertablets
  • Fächerverbindender Unterricht:
    Während fächerübergreifendes Lernen ein durchgängiges Unterrichtsprinzip ist, setzt fächerverbindender Unterricht ein Thema voraus, das von einzelnen Fächern nicht oder nur teilweise erfasst werden kann. Jeder Schüler lernt im Schuljahr zwei Wochen fächerverbindend.

Über den Unterricht hinaus wollen wir ein anregendes Schulleben gestalten, das zu einem unverwechselbaren schulischen Profil beiträgt.

Seit mehreren Jahren leistet das GTA-Projekt einen bedeutenden Beitrag zur Qualitätsentwicklung unserer Schule.

Wir nutzen auch die vielfältigen Angebote der Vereine zum Lernen und für eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung sowie die Entwicklung und Pflege von Traditionen.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Informationen finden Sie hier: Datenschutzerklaerung.

Ich akzeptiere Cookies von dieser Seite